AGB´s

-miniDACH- Dachberatung GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Dachberatung GmbH
Dachdeckerei –Spenglerei – 4600 Thalheim bei Wels

Preise: Unsere Preise, welche keine Mehrwertsteuer enthalten, sind grundsätzlich freibleibend auf der Grundlage der heutigen Material und Lohnkosten erstellt. Sie werden bei Eintreten von Material oder kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen berichtigt.

Abrechnungen: Die Mengenangaben des Anbots bzw. der Bestellung sind annähernd ermittelt und daher unverbindlich.  Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach Ö-NORM B 2219 und B 2221 sowie nach Naturmaßen bzw. dem tatsächlichen Lieferumfang.

Eigentumsvorbehalt: Sämtliche gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Dachdeckerarbeiten: Vorarbeiten anderer Handwerker müssen vor dem Eintreffen unserer Monteure sachgemäß beendet sein, da ansonsten die Wartezeit oder nochmalige Zufahrt verrechnet wird. Falls wir nicht sämtliche uns übertragenen Arbeiten ohne Unterbrechung zu Ende führen können, behalten wir uns eine Preiserhöhung vor. Haben wir Kamine einzufassen, so sind diese wasserdicht zu verfugen und mit einer überstehenden Abdeckplatte mit Wassernase herzustellen. Sollten diese Maßnahmen durch den Bauherren nicht erfolgen und kommt es zu einem Wassereintritt, so können wir hierfür nicht zur Haftung herangezogen werden.

Paletten, Wellroste und Wellunterlagen: Die Rückgabe von Leerpaletten hat innerhalb von 1 Monat ab Lieferdatum zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir nicht mehr in der Lage, Paletten zurückzunehmen und zu vergüten.

Materialrücknahme: Restmaterial aus reinen Lieferaufträgen wird nur in Ausnahmefällen und nach gesonderter Vereinbarung und Überprüfung zurückgenommen. Unsere Kosten für Rücktransport, Prüfung, und Manipulation werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Abrufe, Änderungen: Abrufe von Monteuren oder Materialien sowie Änderungen der vorliegenden Bestellung bezüglich Dachneigung, Materialbedarf, Ausführungszeit etc. müssen jeweils einige Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin beim Firmensitz bekanntgegeben werden.

Ansonsten berechnen wir eventuell anfallende Kosten für doppelte Zufahrt oder Transport.

Teilrechnung: Bei vom Bauherrn angeordneten, vereinbarten oder durch höhere Gewalt verursachten Unterbrechungen unseres Arbeitseinsatzes, und bei Arbeiten, die länger als einen Monat dauern, sind wir berechtigt, monatlich Teilrechnungen zu legen. Es gilt das Aufrechnungsverbot !

Reklamationen: Allfällige Reklamationen sind im Sinne des Handelsgesetzes unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 8 Tagen nach Arbeitsfertigstellung bzw. Lieferung schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel hinsichtlich Beschaffenheit und Ausmaß bekanntzugeben.

Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Reklamationen berechtigen den Besteller nicht, den Werklohn bzw. den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzubehalten.

Gerichtssand: Sofern das Konsumentenschutzgesetz nichts anderes vorsieht, gilt für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag das zuständige Gericht für Thalheim bei Wels als vereinbart.

Stornierung von Bestellungen: Für stornierte Bestellungen wird eine Stornogebühr von 15% des Kaufpreises verrechnet. Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art müssen wir auf eine uneingeschränkte Abnahmeverpflichtung bestehen.